Mitglied werden

Der Weg in den VS führt über den zuständigen Landesverband. Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern leben und die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen (siehe unten), sprechen Sie uns gerne an. Befürwortet der Landesvorstand Ihre Mitgliedschaft, dann schlägt er Sie dem Ver.di-Landesbezirk Nord zur Aufnahme vor.

Übersetzer·innen wenden sich bitte an den Verband deutschsprachiger Übersetzer·innen literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. (VdÜ), der die selbstverwaltete VS-Bundessparte Übersetzer·innen bildet.

Voraussetzungen

Mitglied des VS kann jede·r haupt- oder nebenberufliche deutschsprachige Autor·in und jede·r im Organisationsbereich von Ver.di lebende fremdsprachige Autor·in werden, sofern sie/er ihr/sein fachliches Können hinreichend ausweist und sich zu den Grundsätzen (Charta) des VS bekennt.

Als Ausweis des fachlichen Könnens gelten

  • eine Buchveröffentlichung, die nicht durch Einsatz eigener Geldmittel erkauft sein darf
  • oder eine vergleichbare literarische Tätigkeit wie die Sendung oder Aufführung eines Hör- oder Fernsehspiels, Theaterstücks oder Films
  • oder mehrere Veröffentlichungen in literarischen Anthologien, in Literaturzeitschriften, in elektronischen Medien und Feuilletons
  • oder Veröffentlichungen als Selfpublisher·in oder Selbstvermarkter·in.

Weitere Einzelheiten – wie die Mitgliedschaft im Kanditat·innenstatus oder von Urheberrechtserben – regelt Abschnitt 2 der VS-Geschäftsordnung.